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Kosten
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 Rechtsanwalt Wolfram Nordsieck
Merkurstraße
1 40223 Düsseldorf
Tel.:
0211 - 58 32 873 Fax: 0211 - 58 30 191
ra@nordsieck.info www.nordsieck.info Termine nach Vereinbarung
Umsatzsteueridentnummer: DE 234340813
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Die Einschaltung
eines Rechtsanwalts kostet nicht so viel, wie allgemein angenommen wird.
Die Vergütung für rechtsanwaltliche Tätigkeiten wie etwa die Vertretung
vor Gericht, die außergerichtliche Korrespondenz oder die Beratung mit
der Mandantschaft richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG wird in zwei
Stufen ermittelt und richtet sich üblicherweise nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Beispiel: Soll z.B.
eine Forderung von € 1000,00 geltend gemacht werden, beträgt der
Gegenstandswert zumeist auch € 1000,00.
Ist der Gegenstandswert bestimmt, bemisst sich die konkrete Rechtsanwaltsgebühr
danach, welche Tätigkeiten der Rechtsanwalt durchgeführt hat
(z.B. Korrespondenz mit dem Gegner, Einreichung einer Klageschrift,
Wahrnehmung eines Gerichtstermins). Für jede
Einzeltätigkeit ist ein Gebührensatz - in einigen Fällen ein
Gebührenrahmen - festgelegt.
Ist der Gebührensatz bestimmt, richtet sich die Rechtsanwaltsgebühr auf der Basis des Gegenstandswertes in € nach
der Gebührentabelle des RVG. Beispiel:
Der Gebührensatz für eine durchschnittliche
außergerichtliche Tätigkeit liegt bei 1,3. Bei Zugrundelegung
des Gegenstandswertes von € 1000,00 beläuft sich die Rechtsanwaltsgebühr
dann auf einen Betrag von € 110,50.
Die reine Beratung ohne Folgetätigkeit wird davon abweichend
üblicherweise durch eine Honorarvereinbarung geregelt, wobei für ein einmaliges Beratungsgespräch für
Verbraucher per Gesetz eine Höchstsumme von € 190,00 zzgl. Auslagen und
MwSt. festgelegt ist.
Neben den Rechtsanwaltsgebühren werden noch Auslagen berechnet,
die zumeist mit einer Pauschale in Höhe von € 20,00 abgegolten werden.
Ebenfalls hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 19%, die der Rechtsanwalt
an das Finanzamt weiterleitet.
Für Mandanten, deren Einkommen und Vermögen
nicht ausreicht, um die Anwalts- und
Gerichtskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit bei Gericht Beratungs-
und Prozesskostenhilfe zu beantragen.
© 2003
- 2012
Rechtsanwalt Wolfram Nordsieck |
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