Kosten

 
Rechtsanwalt
Wolfram Nordsieck

Merkurstraße 1
40223 Düsseldorf 

Tel.: 0211 - 58 32 873
Fax: 0211 - 58 30 191

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Termine nach Vereinbarung

Umsatzsteueridentnummer:
DE 234340813
  Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kostet nicht so viel, wie allgemein angenommen wird. Die Vergütung für rechtsanwaltliche Tätigkeiten wie etwa die Vertretung vor Gericht, die außergerichtliche Korrespondenz oder die Beratung mit der Mandantschaft richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG wird in zwei Stufen ermittelt und richtet sich üblicherweise nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.
Beispiel: Soll z.B. eine Forderung von € 1000,00 geltend gemacht werden, beträgt der Gegenstandswert zumeist auch € 1000,00.

Ist der Gegenstandswert bestimmt, bemisst sich die konkrete Rechtsanwaltsgebühr danach, welche Tätigkeiten der Rechtsanwalt durchgeführt hat (z.B. Korrespondenz mit dem Gegner, Einreichung einer Klageschrift, Wahrnehmung eines Gerichtstermins). Für jede Einzeltätigkeit ist ein Gebührensatz - in einigen Fällen ein Gebührenrahmen - festgelegt.

Ist der Gebührensatz bestimmt, richtet sich die Rechtsanwaltsgebühr auf der Basis des Gegenstandswertes in € nach der Gebührentabelle des RVG.

Beispiel: Der Gebührensatz für eine durchschnittliche außergerichtliche Tätigkeit liegt bei 1,3. Bei Zugrundelegung des Gegenstandswertes von € 1000,00 beläuft sich die Rechtsanwaltsgebühr dann auf einen Betrag von € 110,50.

Die reine Beratung ohne Folgetätigkeit wird davon abweichend üblicherweise durch eine Honorarvereinbarung geregelt, wobei für ein einmaliges Beratungsgespräch für Verbraucher per Gesetz eine Höchstsumme von € 190,00 zzgl. Auslagen und MwSt. festgelegt ist.

Nebe
n den Rechtsanwaltsgebühren werden noch Auslagen berechnet, die zumeist mit einer Pauschale in Höhe von € 20,00 abgegolten werden. Ebenfalls hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 19%, die der Rechtsanwalt an das Finanzamt weiterleitet.

Für Mandanten, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit bei Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen.

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